Menschen mit einer chronischen psychischen Erkrankung haben in der Regel Anspruch auf die oben beschriebenen Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung der Eingliederungshilfe (SGB IX).

Die Kosten der Betreuung richtet sich nach dem individuell ermittelten Hilfeplan. Je nach finanzieller Situation werden die Kosten sowie die Miete vom Sozialhilfeträger übernommen.